Macht es Sinn die Steuerklasse zu wechseln?

Im Internet hat man die Möglichkeit einen sogenannten Steuerklassenrechner kostenlos in Anspruch zu nehmen. Hierbei sind einige Daten, wie beispielsweise das monatliche Einkommen einzugeben. Ehepaare sollten diese Möglichkeit ruhig in Anspruch nehmen, um somit einfach zu erfahren, ob sie derzeit über die günstigste Steuerklasse verfügen.

Man sollte die Steuerklasse aber nicht voreilig wechseln!

Wer die eigene Steuerklasse wechseln möchte, sollte nur zu voreilig handeln und sich daher vorab genau über die Vorteile sowie Nachteile informieren. Hierbei ist es einfach wichtig zu wissen, dass die Steuerklasse die Höhe des Arbeitslosengeldes, bestimmter Lohnersatzleistungen, des Elterngeld und des Unterhalts beeinflusst. Arbeitnehmer, welche die Steuerklasse V haben erhalten geringere Leistungen. Arbeitnehmer mit der Klasse III sowie IV erhalten jedoch mehr Leistungen. Im Internet kann man sich hierzu viele wissenswerte Informationen holen, aber auch der zuständige Sozialleistungsträger hilft in dieser Angelegenheit.

Sollte ein Wechsel dennoch infrage kommen, dann muss der Steuerklassenwechsel bei der Gemeinde vor dem ersten Januar beantragt werden. Ebenso lässt sich die Klasse einmal im Jahr wechseln, allerdings muss dieser Wechsel dann bis zum 30. November geschehen. Ein zweiter Wechsel ist beispielsweise möglich, wenn der Ehepartner stirbt oder aus dem bisherigen Dienstverhältnis ausscheiden musste.

Steuerklassenvarianten bei den Ehepartnern

Wählen kann man unter anderen zwischen den Kombinationen IV und IV sowie III und V. Beide Varianten bringen Vorteile und Nachteile mit sich. Neuer Faktor ab dem Jahr 2010 ist der IV und IV. Bei dieser Variante bietet sich der Vorteil, dass höhere Nachzahlungen vermieden werden. Bei einer Änderung muss an das Finanzamt ein formloser Antrag gestellt werden. Hierbei sind die voraussichtlichen Arbeitslöhne anzugeben. Vom zuständigen Sachbearbeiter wird der Faktor berechnet und die Änderung in ein zusätzliches Feld eingetragen.

Wer sich Freibeträge eintragen lassen möchte, muss natürlich auch zur Gemeinde gehen und sich diesen Betrag vermerken lassen. Auf der Lohnsteuerkarte ist dieser Betrag allerdings nicht mehr eingetragen, da die Freibeträge von im Splittingverfahren mit einbezogen werden.

Also vor dem Wechsel der Steuerklasse ist es einfach wichtig, sich genau über die Steuerabgaben zu informieren. Nicht jede Kombination bringt Vorteile mit sich. Wichtige Informationen gibt es bei der Gemeinde oder auch in speziellen Internetforen.

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