Mieterhöhung steht an

Wenn der Vermieter mehr Geld will

Das Wohnhaus und die eigene Wohnung des Mieters wurden modernisiert und saniert. Endlich ist alles vorbei und der Mieter kann die Früchte der Arbeiten genießen. Muss natürlich auch die Mieterhöhung schlucken. In dieser Situation lassen sich die Vermieter oftmals etwas einfallen.

So kommt eines Tages der Vermieter an die Wohnungstür und präsentiert dem Mieter einen neuen Mietvertrag. Denn da ja alles jetzt so schön ist, muss der Mietvertrag auch dahingehend geändert werden. Beispielsweise muss in diesen eingetragen werden, dass jetzt zusätzlich zur Badewanne auch eine Dusche in der Wohnung vorhanden ist.

Oder dass ein vorher nicht vorhandener Balkon installiert wurde. Oder dass nun statt einer bisherigen analogen Fernsehantenne eine moderne Satellitenanlage die Fernsehversorgung übernimmt. Oder, oder, oder….. Da wird der Mieter doch einsehen, dass alle diese Dinge festgehalten werden müssen in einem Mietvertrag. Und da der ursprüngliche Mietvertrag ja soo alt ist, muss halt ein neuer her. Das muss doch der Mieter einsehen oder?

Muss er das?

Klare Ansage: nein! Nach jeglichen Bauarbeiten in Haus oder Wohnung, egal ob Modernisierung oder Sanierung, muss der Mieter keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Sollte er auch nicht. Denn die übrigen Bedingungen, die so ein neuer Mietvertrag gegenüber dem alten enthält, sind immer für den Mieter ungünstiger. Auch wenn er dies nicht gleich erkennen kann und der Vermieter natürlich das Gegenteil behauptet. Ganz im Gegensatz, von einem neuen Mietvertrag hat nur der Vermieter etwas. Sonst würde er sich mit dem Aufwand für einen neuen Mietvertrag gar nicht abgeben.

Was ist anders im neuen Mietvertrag

So kann beispielsweise in einem uralten Mietvertrag noch die BGB-Regelung zu Schönheitsreparaturen stehen. Diese besagt, dass der Vermieter grundsätzlich für das Renovieren in der Wohnung verantwortlich ist und es auch bezahlen muss. In den neueren Mietverträgen ist das selbstredend ausgeschlossen.

Also ein klarer Nachteil für den Mieter. Auch finden sich in älteren Mietverträgen mitunter bezüglich der Betriebskosten Pauschalregelungen. Das bedeutet, dass alle Betriebskosten mit einer festgelegten Summe abgegolten sind. Das gibt es in neuen Mietverträgen nicht mehr. Hier muss der Mieter grundsätzlich alle Betriebskosten selbst tragen, egal in welcher Höhe.

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